Impressum
Stand 01.05.2024
- Allgemeines
MSS Machine Safety Services GmbH erbringt sicherheitstechnische Dienstleistungen, wie Safety Consulting, Prüfdienstleistungen, Applikation Support und Safety Solutions im Bereich sämtlicher Industriezweige. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Leistungsverzeichnis an, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MSS Machine Safety Services GmbH ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MSS Machine Safety Services GmbH in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter von MSS Machine Safety Services GmbH sind nur dann bindend, wenn sie von MSS Machine Safety Services GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel. MSS Machine Safety Services GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Vertragsschluss
Die Angebote von MSS Machine Safety Services GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn MSS Machine Safety Services GmbH dem Auftraggeber Informationsmaterial, technische Dokumentationen, Verweisungen auf DIN-Normen und sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat. Die Bestellung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist MSS Machine Safety Services GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei MSS Machine Safety Services GmbH anzunehmen. Die Bestellung kann durch Unterschreiben und zurücksenden eines Angebotes oder durch schriftliche Beantwortung und Bestätigung einer Email der das Angebot angehängt war erfolgen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Aufnahme der Tätigkeit erklärt werden.
- Durchführung des Auftrags
Die von MSS Machine Safety Services GmbH angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Protokolle, technische Berichte werden erstellt nach dem aktuellen Stand der Technik und – soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind – in der bei MSS Machine Safety Services GmbH üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang der Leistungen von MSS Machine Safety Services GmbH wird bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Wird MSS Machine Safety Services GmbH pauschal mit der kompletten Prüfung gemäß Angebotsbeschreibung beauftragt, so werden Mehraufwendungen vom Kunden nach Aufwand akzeptiert. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages gemäß Angebot und Angebotsbestätigung Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Beide Parteien haben in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihm ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Die Zurverfügungstellung der Auftragsdokumentationen, wie Inspektionsprotokolle, Messprotokolle, technische Berichte und der Servicereport erfolgt bei MSS Machine Safety Services GmbH ausschließlich per E-Mail. Alle Dokumentationen werden vor Schlussrechnungsstellung zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf andere Zusendung besteht auf Anfrage. Die Zurverfügungstellung in gedruckter Form ist aus Umweltschutzgründen ausgeschlossen. Die Zusammenstellung von Inspektionsprotokollen, Messprotokollen und technischen Berichten erfolgt immer im gleichen Schema und kann vorab von uns als Demoprotokolle zur Verfügung gestellt werden. Ein für den Kunden speziell angefertigte Protokollstruktur bzw. Dateistruktur ist nach vorheriger Absprache und mehraufwandskosten möglich. Ein Anspruch nach Auftragsabschluss auf personalisierter Protokollstruktur ist ausgeschlossen und keine Begründung zur Rechnungskürzung. Die in den Protokollen aufgeführten Werte erfolgen sowohl durch Messungen als auch durch rechnerisch ermittelte Werte. Wir prüfen ausschließlich die Einhaltung von geltenden harmonisierten Normen nach dem aktuellen Stand der Technik und bewerten diese im Inspektionsprotokoll. Aufgeführte Messwerte können bei vom Kunden gewünschten Stichproben-Messungen eine Abweichung der eruierten aufweisen.
- Fristen, Verzug, Unmöglichkeit
Die von MSS Machine Safety Services GmbH angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sofern MSS Machine Safety Services GmbH eine verbindliche Auftragsfrist aus Gründen, die sie zu vertreten hat, überschreitet und dadurch in Verzug gerät, ist der Auftraggeber berechtigt, soweit er wegen des Verzuges einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug in Höhe von 1% des aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes, maximal jedoch bis zu 5 % des aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes geltend zu machen, auch wenn die Verzugsdauer 8 Wochen überschreitet. MSS Machine Safety Services GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Für weitergehende Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 6. Setzt der Auftraggeber MSS Machine Safety Services GmbH nach Fälligkeit der Leistung eine angemessene Nachfrist und lässt MSS Machine Safety Services GmbH diese Frist verstreichen, oder wird MSS Machine Safety Services GmbH die Leistung unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und – sofern MSS Machine Safety Services GmbH ein Verschulden trifft – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. §§ 281, 323 BGB bleiben unberührt. Ist MSS Machine Safety Services GmbH im Auftragsverzug, welche auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, beispielsweise durch Pandemien, Krankheit oder Naturkatastrophen, auch wenn diese nur indirekt mit dem Auftrag in Verbindung stehen und beispielsweise durch Verzug eines vorherigen Auftrags verursacht wurden, sind Schadensersatzansprüche und das zurücktreten vom Auftrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Falle MSS Machine Safety Services GmbH eine ausreichende Fristverlängerung zu gewähren
- Gewährleistung
Die Gewährleistung von MSS Machine Safety Services GmbH umfasst nur die ihr gemäß Ziffer 2 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt MSS Machine Safety Services GmbH keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall werden die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen. Die Gewährleistungspflicht von MSS Machine Safety Services GmbH ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d. h., wird sie unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder von MSS Machine Safety Services GmbH unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Ansprüche auf Nacherfüllung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab Gefahrübergang. Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 635 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.
- Haftung, Schadensersatzforderung
MSS Machine Safety Services GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn MSS Machine Safety Services GmbH diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn MSS Machine Safety Services GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (“Kardinalpflicht”) verletzt hat. MSS Machine Safety Services GmbH haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Schäden durch Ablösen alter Etiketten an elektrischen Betriebsmitteln ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, für die bei der Durchführung des Auftrags entstandenen Stillstandzeiten- oder den Produktionsausfall der Maschinen und Anlagen, durch das notwendige Auslösen oder Einrichten der Schutzeinrichtungen und den daraus gegeben falls resultierenden Schaden, eigenständig zu tragen und MSS Machine Safety Services GmbH im Rahmen einer Schadensersatzforderung dafür nicht haftbar machen zu können. Soweit MSS Machine Safety Services GmbH im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Erläuterung für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: • 5.000.000,00 EUR für Sachschäden • 5.000.000,00 EUR für Personenschäden • 250.000,00 EUR für Vermögensschäden. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der zuvor genannte und enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die MSS Machine Safety Services GmbH haften soll, unverzüglich MSS Machine Safety Services GmbH schriftlich anzuzeigen. Soweit Schadensersatzansprüche gegen MSS Machine Safety Services GmbH ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von MSS Machine Safety Services GmbH. Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab Gefahrübergang. Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.
7.Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach der jeweils gültigen Fassung des bei Vertragsabschluss gültigen Angebotes von MSS Machine Safety Services GmbH, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Bei Fehlen eines gültigen Angebotes sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Beanstandungen der Rechnungen von MSS Machine Safety Services GmbH sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen. Änderungen der Durchführungszeiten für die Dienstleistungen muss der Auftraggeber mindestens 3 Arbeitstage vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn mitteilen. Mit Gegenansprüchen, die von MSS Machine Safety Services GmbH nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen Forderungen nicht zulässig. Eventuell anfallende Wartezeiten- oder Regiearbeiten, die nicht in den Verantwortungsbereich von MSS Machine Safety Services GmbH fallen, werden mit den im Angebot angegebenen Stundensätzen berechnet. Sollten diese nicht vorab vereinbart worden sein, werden diese mit 99,- € je Stunde berechnet. Am Ende einer Kalenderwoche kann die Übersicht der angefallenen Regie- und Wartezeiten beim Vorort projektverantwortlichen Servicetechniker, inklusive der Erklärung über das Zustandekommen der Anzahl der angefallenen Stunden, eingesehen werden. Sollte am Ende einer Kalenderwoche die Anzahl der Regie- und Wartezeiten nicht vom Projektverantwortlichen des Auftraggebers beim projektverantwortlichen Servicetechniker der MSS Machine Safety Services GmbH unterzeichnet worden sein, so gelten diese, ohne schriftlichen Einspruch des Auftraggebers als vereinbart. Regie- und Wartezeiten sind spätestens bei Rechnungsstellung auf einen beigelegten Arbeitsauftrag ersichtlich. Die Abrechnungen erfolgen für alle Dienstleistung summiert. Die durch eine Teil- oder Schlussrechnung gestellten Entgelte sind mit Zusendung fällig und spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zu bezahlen. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes anderes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug. § 286 BGB bleibt unberührt. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. MSS Machine Safety Services GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Befindet sich der Auftraggeber von MSS Machine Safety Services GmbH gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. 7.10 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von MSS Machine Safety Services GmbH auf Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist MSS Machine Safety Services GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
- Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
Von schriftlichen Unterlagen, die MSS Machine Safety Services GmbH zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf MSS Machine Safety Services GmbH Abschriften zu Ihren Akten nehmen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich MSS Machine Safety Services GmbH seine eigentums- und urheberrechtlichen Rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von MSS Machine Safety Services GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag bei der MSS Machine Safety Services GmbH nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben bzw. zu vernichten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben usw. enthalten, soweit nicht ausdrücklich als unmittelbar verbindlich bezeichnet, nur Annäherungswerte, nicht jedoch verbindlich zugesicherte Eigenschaften. Die Mitarbeiter von MSS Machine Safety Services GmbH werden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten. MSS Machine Safety Services GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke.
- Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz von MSS Machine Safety Services GmbH, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von MSS Machine Safety Services GmbH. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
- Geltungsbereich und Sonstiges
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i. S. d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist. Gehört der Auftraggeber nicht zu dem zuvor bezeichneten Personenkreis des § 310 BGB an, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: – MSS Machine Safety Services GmbH angegebenen Auftragsfristen sind entgegen Ziffer 4. verbindlich. – Ziff. 9 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz von MSS Machine Safety Services GmbH als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Auftraggeber seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


