Weitere Informationen zum Regelwerk der Verordnungen finden Sie hier auf der Seite der DGUV.
Prüfung von Schutzeinrichtungen
Der Betreiber steht in der Plicht!
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitenden neben sicheren Arbeitsmitteln auch einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz geregelt.
Die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber sowie deren sichere Verwendung durch die Beschäftigten wird seit dem 1. Juni 2015 durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.
Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben trägt stets und in vollem Umfang der Betreiber beziehungsweise der Arbeitgeber.
Die Grundlage – Gesetzliche und Normative Anforderungen zur Prüfung von optischen Schutzeinrichtungen
(BWS/AOPD/AOPDDR/ESPE) haben wir hier für Sie in einer Übersicht zusammengefasst: good-to-know.pdf



