Weitere Informationen zum Regelwerk der Verordnungen finden Sie hier auf der Seite der DGUV.
Prüfung von Schutzeinrichtungen
Der Betreiber steht immer in der Plicht!
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Mitarbeitern neben sicheren Arbeitsmitteln auch einen sicheren
Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Rahmenbedingungen für den Arbeitsplatz werden in Deutschland
im Arbeitsschutzgesetz geregelt.
Die Bereitstellung von sicheren Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Verwendung der Arbeitsmittel
von den Beschäftigten im Unternehmen, regelt seit dem 01.Juni 2015 in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Die Aufgabe und das Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und
den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.
Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Verordnung, trägt immer in vollem Umfang der
Betreiber bzw. Arbeitgeber.
Die Grundlage – Gesetzliche und Normative Anforderungen zur Prüfung von optischen Schutzeinrichtungen
(BWS/AOPD/AOPDDR/ESPE) haben wir hier für Sie in einer Übersicht zusammengefasst: good-to-know.pdf



